Neuigkeiten

20.07.2025 | WICHTIG
 

Finanzielle Unterstützung der Hebammen in Dresden fällt weg: Ein kritisches Signal!

Ein kritisches Signal aus Dresden: Finanzielle Unterstützung der Hebammen bleibt aus

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Sächsische Hebammenverband (SHV) die aktuelle Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2025 und 2026 zur Kenntnis genommen. Besonders bedauerlich ist die Ankündigung, dass für den Bereich der Geburtshilfe künftig keine kommunalen Fördermittel mehr bereitgestellt werden sollen. Entsprechende Informationen wurden bereits an unsere Mitglieder weitergeleitet.

 

Wertvolle Unterstützung fällt weg

In den vergangenen Jahren erlebten wir die finanzielle Förderung der freiberuflichen Hebammen in Dresden als ein wichtiges regionales Engagement. Sie war ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der wohnortnahen, individuellen Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – und damit ein starkes Signal für Familienfreundlichkeit und gesundheitspolitische Verantwortung.

 

Kürzungen treffen eine ohnehin belastete Berufsgruppe

Wir haben Verständnis für die herausfordernden haushaltspolitischen Rahmenbedingungen, vor denen viele Kommunen aktuell stehen. Dennoch macht uns die nun angekündigte Entscheidung sehr nachdenklich. Gerade jetzt, wo die Geburtenzahlen stagnieren oder sogar rückläufig sind und mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ab November 2025 erhebliche finanzielle Unsicherheiten auf viele Kolleginnen zukommen.

 

Konkrete Auswirkungen für freiberufliche Hebammen in Dresden

Die Entscheidung der Landeshauptstadt hat bereits spürbare Konsequenzen: Erste Anträge freiberuflich tätiger Hebammen für Betreuungsfälle im Jahr 2025 sind beim zuständigen Amt eingegangen – mussten jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage abgelehnt werden. Grundlage hierfür ist die Fachförderrichtlinie Geburtshilfe (FFRL Geburten, Nr. 1.4), die klar regelt, dass Zuwendungen nur im Rahmen der durch den Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel bewilligt werden dürfen.

 

Da für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 keine Mittel eingestellt wurden, möchten wir freiberuflich tätige Kolleginnen in Dresden bitten, von weiteren Antragsstellungen für diesen Zeitraum abzusehen. Nach aktuellem Stand besteht keine Aussicht auf Bewilligung – auch wenn wir wissen, wie groß der Bedarf und das Engagement nach wie vor sind.

 

Die Zukunft der Hebammenversorgung

Als Berufsverband beobachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Denn sie sendet aus familien-, gesundheits- und gleichstellungspolitischer Sicht ein alles andere als positives Signal.

 

Wir danken allen Beteiligten, die sich in der Vergangenheit für die Förderung eingesetzt haben, und laden alle Entscheidungsträger herzlich zum Dialog ein, wenn es um die nachhaltige Stärkung der Hebammenarbeit in unserer Region geht.

 


26.06.2025 | WICHTIG
 

SHV zu Gast beim 26.Rabensteiner Hebammentag


28.05.2025 | WICHTIG
 

Gespräch mit dem Ministerpräsidenten und der Staatsministerin

Konstruktiver Dialog in der Staatskanzlei: Zukunft der Hebammenversorgung in Sachsen

Dresden, 28.05.2025 – Ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Hebammenversorgung in Sachsen wurde heute in der Staatskanzlei in Dresden getan. Vertreterinnen des Sächsischen Hebammenverbandes (SHV) und der JuWeHen, darunter die JuWeHen-Vertreterin Milla Woschni und beide Vorsitzenden des SHV, trafen sich zu einem konstruktiven Austausch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer, Staatsministerin Petra Köpping und Herrn Jaksch vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Im Mittelpunkt des Treffens standen zentrale Themen, die die Hebammenlandschaft in Sachsen maßgeblich beschäftigen:

Zukunft der Hebammenversorgung in Sachsen: Ein umfassender Blick auf die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten, um die Versorgungssicherheit für Schwangere, Gebärende und junge Familien im gesamten Freistaat zu gewährleisten.

Das Belegsystem: Die Bedeutung und die Perspektiven des Beleghebammensystems wurden intensiv diskutiert.

"Hebamme vor Ort": Es wurden Ansätze besprochen, wie das Konzept der "Hebamme vor Ort" auch in Sachsen etabliert und ausgebaut werden kann, um eine noch bessere Betreuung der werdenden Eltern zu ermöglichen.

Ausbau des Bachelorangebots für altrechtlich ausgebildete Hebammen: Ein entscheidender Punkt war die Schaffung und Erweiterung von akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für erfahrene Hebammen, die ihre Ausbildung noch nach altem Recht absolviert haben, um ihnen den Erwerb eines Bachelorabschlusses zu ermöglichen und die Akademisierung des Berufsfeldes voranzutreiben.

 

Der Sächsische Hebammenverband bedankte sich bei Ministerpräsident Kretschmer, Staatsministerin Köpping und Herrn Jaksch für den offenen und zielführenden Dialog. Die konstruktive Atmosphäre des Treffens lässt auf positive nächste Schritte hoffen. Der Verband wird sich weiterhin mit großem Engagement für die Belange der Hebammen in Sachsen einsetzen, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Hebammenversorgung sicherzustellen.

Wir halten Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.


22.01.2025 | WICHTIG
 

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen

Wichtige Gesetzesänderung für Hebammen – SächsGDG

Das Ministerium hat informiert, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen (SächsGDG) angepasst wurde. Für uns Hebammen und Entbindungspfleger bedeutet das eine Erweiterung der Anzeigepflicht.

Ab sofort müssen wir nicht nur den Beginn und das Ende unserer Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden, sondern auch Angaben zu unserem Arbeitsumfang und den angebotenen Leistungen machen. Bisher mussten Hebammen nur den Beginn und das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden. 

Neu ist:

Detailliertere Angaben: Neben den bisherigen Angaben müssen nun auch Informationen über:

Art der Tätigkeit: Welche Leistungen werden angeboten? (z.B. Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung)

Umfang der Tätigkeit: Wie viele Stunden pro Woche wird gearbeitet?

Arbeitsort: Wo wird die Tätigkeit ausgeübt? werden gemacht.

Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen in der beruflichen Tätigkeit, wie eine Änderung des Arbeitsumfangs oder des Leistungsspektrums, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Auch für angestellte Hebammen: Die neuen Regelungen gelten auch für Hebammen, die angestellt sind, wenn ihr Arbeitgeber ebenfalls einer der in § 14 genannten Berufsgruppen angehört (z.B. Arzt, andere Hebamme).

Wichtig:

Fristgerechte Anmeldung: Die neuen Regelungen müssen bei der nächsten Anmeldung oderÄnderung der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Detaillierte Informationen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machst.

Bei Fragen: Wende dich bei Fragen an das zuständige Gesundheitsamt.

In welcher Form diese Angaben gemacht werden müssen (formlos oder Formularvordruck) wird derzeit durch uns geklärt. Wir informieren Euch, sobald wir eine Antwort darauf haben.

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15.01.2025 | WICHTIG
 

Stammtisch des KV Chemnitz

15.01.2025
Stammtisch Kreisverband Chemnitz


Die Kreissprecherinnen, Bianca Drechsel und Rosmarie Krasselt haben ihre Mitglieder zu einem gemütlichen Austausch in das Restaurant „ankh“ eingeladen. 
Eva- Maria Naumann, Michaela Leusche, Astrid Kräher und Anett Schmid folgten der Einladung. Alexandra Kluge, 2. Landesvorsitzende des SHV war als Gast zugegen und konnte von aktuellen Themen im Land berichten und die Fragen der Mitglieder beantworten.


Welche Themen gab es?


Rundschreiben an alle Hebammen im Landkreis Mittelsachsen
Die beiden Kreissprecherinnen evaluierten das Rundschreiben des Kommunalen Amtsleiters des Landratsamtes Mittelsachsen. Alle Hebammen des Landkreises wurden an den §3, Punkt 8 im Sächs.HebG erinnert und ermahnt, dass sie eine Informationspflicht haben, eine konkrete Impfempfehlung jedoch nicht dazu gehört. Der Tenor des Schreibens war sehr persönlich gehalten, so dass dies zu Verunsicherungen und Verärgerungen unter den Hebammen führte. Die Kreissprecherinnen werden dem  Landratsamt gegenüber eine Stellungnahme abgeben, da sie weder im Vorfeld einbezogen, noch in Kenntnis gesetzt wurden. Ein sachlicher Austausch soll damit angeregt werden.


Chemnitz Kulturhauptstadt 
Anett Schmid, Hebamme und Sozialpädagogin berichtete , dass das Geburtshaus „erlebnisgeburt“ die Genehmigung, zur Förderung eines eigenen Programmes anlässlich der Feierlichkeiten in Chemnitz als Kulturhauptstadt, erhalten hat. Sie bietet mehrere Fortbildungen im Geburtshaus an, die auf deren Homepage eingesehen werden können. erlebnisgeburt.de/kurs-details/fortbildungen-fuer-hebammen.html


Urkundenübergabe
Das UNESCO-Komitee würdigte 2023 die herausragende Rolle, die Hebammen weltweit für den Erhalt des Lebens und den Fortbestand der Menschheit einnehmen, mit der Aufnahme zum immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Diese Würdigung gab der Sächsische Hebammenverband, in Vertretung der 2. Landesvorsitzenden, gern an die Hebammen im KV Chemnitz weiter, und überreichte die Urkunden zum Stammtisch. Alle Hebammen sollten sie stolz an ihrem Arbeitsplatz aushängen. (Die Druckvorlage ist für alle im internen Bereich zu finden.)


Weitere Themen waren die Änderungen im Hebammengesetz zur Meldung des Tätigkeitsspektrums. Hier konnte darauf hingewiesen werden, dass wir mit den zuständigen Referaten im Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt uns noch in Klärung befinden. Das Projekt „Hebamme vor Ort“ war ebenfalls ein Punkt, der interessierte und der Start der neuen Kampagne zu der der DHV in seinen Mitgliederveranstaltungen nähere Informationen liefert.


Nächste Stammtischtermine
12.3. (wieder im Restaurant „ankh“) / 14.5./ 10.9./ 12.11. jeweils 19:00  

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12.12.2024 | WICHTIG
 

Bachelorerwerb für altrechtlich ausgebildete Hebammen

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Übersicht der Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für altrechtlich ausgebildete Hebammen

11.12.2024 | WICHTIG
 

Änderung im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst SächsGDG

Wichtige Gesetzesänderung für Hebammen – SächsGDG

Das Ministerium hat informiert, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen (SächsGDG) angepasst wurde. Für uns Hebammen und Entbindungspfleger bedeutet das eine Erweiterung der Anzeigepflicht.

Ab sofort müssen wir nicht nur den Beginn und das Ende unserer Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden, sondern auch Angaben zu unserem Arbeitsumfang und den angebotenen Leistungen machen. Bisher mussten Hebammen nur den Beginn und das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden. 

Neu ist:

Detailliertere Angaben: Neben den bisherigen Angaben müssen nun auch Informationen über:

Art der Tätigkeit: Welche Leistungen werden angeboten? (z.B. Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung)

Umfang der Tätigkeit: Wie viele Stunden pro Woche wird gearbeitet?

Arbeitsort: Wo wird die Tätigkeit ausgeübt? werden gemacht.

Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen in der beruflichen Tätigkeit, wie eine Änderung des Arbeitsumfangs oder des Leistungsspektrums, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Auch für angestellte Hebammen: Die neuen Regelungen gelten auch für Hebammen, die angestellt sind, wenn ihr Arbeitgeber ebenfalls einer der in § 14 genannten Berufsgruppen angehört (z.B. Arzt, andere Hebamme).

Wichtig:

Fristgerechte Anmeldung: Die neuen Regelungen müssen bei der nächsten Anmeldung oderÄnderung der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Detaillierte Informationen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machst.

Bei Fragen: Wende dich bei Fragen an das zuständige Gesundheitsamt.

In welcher Form diese Angaben gemacht werden müssen (formlos oder Formularvordruck) wird derzeit durch uns geklärt. Wir informieren Euch, sobald wir eine Antwort darauf haben.

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06.12.2024 | WICHTIG
 

Mitgliederversammlung Kreisverband Leipzig

Kreisverband Leipzig berichtet:

Am 29.11.24 trafen sich 16 Mitglieder des KV Leipzig in der „Dankbar“ zur jährlichen Mitgliederversammlung. Wir sind insgesamt 265 Mitglieder ,mit 212 ordentlichen Mitgliedern und 53 außerordentlichen Mitgliedern. Somit können wir 12 Delegierte zur Landesdelegiertentagung entsenden, die die Interessen der KollegInnen vertreten.

 

Kreissprecherin Vivien Lohse und Alexandra Kluge 2. LV berichteten:

1.)   Aktuelles von der BDT

Der DHV ist in die Schiedsstelle gegangen und wird gemeinsam mit den BfHD und dem NWGH einen bestmöglichen Abschluss des Rahmenvertrages aushandeln.

Der HKS+ (zertifizierter Hebammenkreißsaal) fundiert auf den Qualitätskriterien des DHV und wurde bereits von 2 Versicherern anerkannt und zertifiziert. In Halle/ Saale und in Frankfurt. Weitere Standorte folgen.

2.)   Rückblick aus dem Kreisverband

Reanimationsfortbildung im März angeboten, gemeinsame FB mit den KinderärztInnen war mit ca. 20 Hebammen/ JuWeHe und 15 ÄrztInnen erfolgreich, Landesdelegiertentagungen in Schkeuditz und Dresden, HeKoSa vorgestellt mit der Möglichkeit der Registrierung, um das eigene Tätigkeitsspektrum abzubilden, Kampagne „OhneUnsKeinDu“ und „GEBÜHRenderResepekt“ aktiv unterstützt

3.)   Was können wir feiern?

Der Bund hat beschlossen, dass 20 Mio für die Implementierung von HKS zur Verfügung gestellt werden.

Das Hebammenwesen ist Immaterielles Kulturerbe seit 2026 in Deutschland und seit 2023 weltweit!!! Erst Urkunden wurden ausgegeben. Der DHV wird auf der Homepage eine Datei zur Verfügung stellen, damit sie in allen Praxen, Kliniken und GH ausgehängt werden können.

4.)   Ausblick 2025

Kampagne zur Bundestagswahl startet 2025, Aktionen, die geplant werden/ unterstützt werden sollen, bitte an die Kreissprecherinnen melden

5.)   Sonstiges

Es gab ein hervorragendes vegetarisches 4 Gänge Menü zum Abschluss. Alle Mitglieder konnten sich seit längerem wieder persönlich austauschen und die gemeinsame Zeit genießen. Klasse!!!

Die nächste Landesdelegiertentagung findet am 5.4.25 in Görlitz mit Stadtführung statt. Meldet euch als Delegierte an. Die Teilnahme wird finanziell unterstützt. Fahrgemeinschaften sorgen für eine kurzweilige Anreise. ????

 


05.12.2024 | WICHTIG
 

Fachtag "Gemeinsam im Austausch"

Fachtag der Hebammenlandesverbände: Ein voller Erfolg!

Am 02. und 03. Dezember fand in Dresden der gemeinsame Fachtag der Hebammenlandesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen statt. Unter dem Motto „Gemeinsam im Austausch“ trafen sich über 150 Hebammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der Geburtshilfe auszutauschen.

 

Die Veranstaltung wurde eröffnet durch inspirierende Grußworte unserer Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer und Vertretern der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfflege(BGW). 

 

Ein vielfältiges Programm mit Vorträgen und Workshops bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen und neue Impulse zu gewinnen. Im Fokus standen dabei aktuelle Themen wie die S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“, die Bedeutung der Plazenta, Stillprobleme in den ersten Tagen sowie die psychosoziale Begleitung von werdenden Eltern.

 

Die zahlreichen Workshops zu Themen wie Hebammen an Schulen, Beckenboden, Mundgesundheit und Reanimation stießen auf großes Interesse. Die interaktive Gestaltung ermöglichte einen intensiven Austausch und die Vernetzung der Teilnehmerinnen.

 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referierenden, den ausstellenden Firmen, allen Kolleginnen , die zum Gelingen des Fachtages beigetragen haben, sowie bei der BGW für die großartige Unterstützung.


07.09.2024 | WICHTIG
 

Ohne Uns Kein DU

Da die Hebammen auf die Solidarität der Familien angewiesen sind, die sie tagtäglich begleiten, bitten sie die Öffentlichkeit um Unterstützung: Jede Teilnahme stärkt die Position der Hebammen in diesen Verhandlungen und hilft, ihre Forderungen nach einer fairen Bezahlung durchzusetzen.

Zeit für eine faire Bezahlung
Seit Januar 2018 wurden die Gebühren für die Leistungen der freiberuflichen Hebammen von den Krankenkassen nicht mehr erhöht. Während in anderen Branchen Corona-Bonus, Inflationsausgleich und Sonderzahlungen gezahlt wurden, gingen die freiberuflichen Hebammen leer aus. „Uns geht die finanzielle Puste aus“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. „Jetzt stehen wir vor der entscheidenden Verhandlungsphase mit dem GKV SV. Doch dafür brauchen wir die Unterstützung der Öffentlichkeit! Gemeinsam können wir den nötigen Druck aufbauen, um endlich eine faire Bezahlung zu erreichen“, so die Berufsverbands-Vertreterin.

https://www.ohne-uns-kein-du.de/


01.08.2024 | WICHTIG
 

Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!

Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!

 

Wir haben aufregende Neuigkeiten für euch: Die Hebammensuche hat ein neues Zuhause gefunden - auf der Website der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen (HeKoSa). Und das Beste daran? Die Registrierung ist für alle Hebammen in Sachsen komplett kostenlos!

 

Warum solltet ihr euch registrieren?

 

- Präsentiert euer einzigartiges Angebot: Eure persönliche digitale Visitenkarte macht es werdenden Eltern leicht, genau die richtige Hebamme zu finden.

- Vernetzt euch: Tauscht euch in Google Groups mit Kolleginnen aus oder bleibt mit anderen Praxisanleiterinnen in Kontakt.

- Bleibt informiert: Zugang zu exklusiven Fortbildungsangeboten und nützlichen Ressourcen im internen Bereich.

- Gestaltet mit: Helft uns, ein aktuelles Bild der Hebammenarbeit in Sachsen zu zeichnen - eure Daten sind Gold wert!

 

Ob freiberuflich, angestellt oder beides, ob Vollzeit oder Teilzeit - jede Hebamme in Sachsen ist herzlich willkommen!

 

Seid dabei und lasst uns gemeinsam die Hebammenversorgung in Sachsen stärken. Eure Registrierung ist nur einen Klick entfernt:

 

www.hebammen-sachsen.de

 

Oder scannt einfach den QR-Code in der Anlage.

 

Wir können es kaum erwarten, euch alle auf der neuen Plattform zu begrüßen. Gemeinsam machen wir die Hebammensuche in Sachsen noch besser!

 

Herzliche Grüße,

Euer Team der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen


27.12.2023 | WICHTIG
 

Jour fixe angestellte Hebammen

Aktuelle Fortbildungen des DHV

https://hebammenverband.de/hebamme-werden-und-sein/wie-bilde-ich-mich-fort


17.11.2023 | WICHTIG
 

Wichtige Infos der Kinderärzte

Zungenbändchen : Das Kappen von Zungenbändchen ist Kassenleistung und muss nicht privat gezahlt werden.  Für Zahnärzte gibt es keine Ziffer in der Gebührenordnung, sondern nur für die Zahn-Mund-Kiefer Chirurgen und für die Kinderchirurgen.

Aus diesem Grund kann ein Zahnarzt/Zahnärztin das nur privat abrechnen.
Gerne erst einmal zur betreuenden Kinderarztpraxis schicken und dort anschauen lassen, bevor sie zu einem Spezialisten / einer Spezialistin geschickt werden und teuer bezahlen müssen.

Es wäre einfach gut darauf hinzuweisen, dass andere Fachgruppen (u.a. auch Kinderärzt*innen) diese Prozedur mit der Krankenkasse abrechnen können. Bevor man eine Privatrechnung bekommt.

 

In Leipzig arbeitet das Netzwerk Zungenband interdisziplinär zusammen. Kinderärztinnen, Logopäd*innen, Kieferorthopäd*innen, Kinderzahnärt*innen, Osteopath*innen und Hebammen treffen sich regelmäßig zum Austausch oder für gemeinsame Fortbildungen.

Osteopathie: Eine Osteopathie Empfehlung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.  Sie möchten und müssen das Kind bitte sehen, bevor die Eltern zur Osteopathie hingehen, dann ist eine Bescheinigung möglich. Man könnte sich mit dem Paar dann auch über Physiotherapie austauschen uns aufklären.

Austausch für Leipzig: Kinderärzt*innen freuen sich sehr über einen Austausch mit den Hebammen aus der Region!  Sie regen an, dass wir einen Stempeleintrag (gerne mit Telefonnummer und E-Mail) in das U-Heft hinterlegen. Dann können sie uns gegebenenfalls kontaktieren.  Die Frauen wissen oft nur den Vornamen der Hebamme. Auf der Seite für Notizen zur Vorbereitung auf die nächste U bitte die laufenden Gewichtsergebnisse der Wochenbettbetreuungen eintragen. Das U-Heft kann als Schnittstelle zur interdisziplinären Kommunikation genutzt werden.

1xJahr findet eine gemeinsame Fortbildung für Hebammen und Kinderärzt*innen statt.

Nähere Informationen über 1.vors.kv.leipzig@gmail.com.


16.02.2023 | WICHTIG
 

Pressemitteilung | Methodenbewertung Betreuung in der Schwangerschaft: G-BA stellt Eigenständigkeit der Hebammenhilfe in seiner Richtlinie durch redaktionelle Streichung klar

Mit der Streichung wird dem Missverständnis entgegengewirkt, dass diese Leistungen nur nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein können. Den grundsätzlichen Anspruch von Schwangeren auf Hebammenhilfe definiert bereits das Sozialgesetzbuch (§ 24d SGB V). Der konkrete Betreuungsumfang durch Hebammen wird durch die Vertragspartner im Hebammenhilfe-Vertrag sowie durch die Berufsordnungen der Länder für Hebammen geregelt.........

...........   Mit der Streichung bilden wir aber zudem die Tatsache ab, dass Schwangere und Wöchnerinnen die freie Wahl haben, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich auch zukünftig nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung.“

Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Die ganze Pressemitteilung finder Ihr hier. Nähere Infos zum GBA auch

Für Eilige:

Was ist der GBA?  Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren, hat der Gesetzgeber den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.