Ohne Uns Kein DU
Da die Hebammen auf die Solidarität der Familien angewiesen sind, die sie tagtäglich begleiten, bitten sie die Öffentlichkeit um Unterstützung: Jede Teilnahme stärkt die Position der Hebammen in diesen Verhandlungen und hilft, ihre Forderungen nach einer fairen Bezahlung durchzusetzen.
Zeit für eine faire Bezahlung
Seit Januar 2018 wurden die Gebühren für die Leistungen der freiberuflichen Hebammen von den Krankenkassen nicht mehr erhöht. Während in anderen Branchen Corona-Bonus, Inflationsausgleich und Sonderzahlungen gezahlt wurden, gingen die freiberuflichen Hebammen leer aus. „Uns geht die finanzielle Puste aus“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. „Jetzt stehen wir vor der entscheidenden Verhandlungsphase mit dem GKV SV. Doch dafür brauchen wir die Unterstützung der Öffentlichkeit! Gemeinsam können wir den nötigen Druck aufbauen, um endlich eine faire Bezahlung zu erreichen“, so die Berufsverbands-Vertreterin.
Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!
Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!
Wir haben aufregende Neuigkeiten für euch: Die Hebammensuche hat ein neues Zuhause gefunden - auf der Website der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen (HeKoSa). Und das Beste daran? Die Registrierung ist für alle Hebammen in Sachsen komplett kostenlos!
Warum solltet ihr euch registrieren?
- Präsentiert euer einzigartiges Angebot: Eure persönliche digitale Visitenkarte macht es werdenden Eltern leicht, genau die richtige Hebamme zu finden.
- Vernetzt euch: Tauscht euch in Google Groups mit Kolleginnen aus oder bleibt mit anderen Praxisanleiterinnen in Kontakt.
- Bleibt informiert: Zugang zu exklusiven Fortbildungsangeboten und nützlichen Ressourcen im internen Bereich.
- Gestaltet mit: Helft uns, ein aktuelles Bild der Hebammenarbeit in Sachsen zu zeichnen - eure Daten sind Gold wert!
Ob freiberuflich, angestellt oder beides, ob Vollzeit oder Teilzeit - jede Hebamme in Sachsen ist herzlich willkommen!
Seid dabei und lasst uns gemeinsam die Hebammenversorgung in Sachsen stärken. Eure Registrierung ist nur einen Klick entfernt:
Oder scannt einfach den QR-Code in der Anlage.
Wir können es kaum erwarten, euch alle auf der neuen Plattform zu begrüßen. Gemeinsam machen wir die Hebammensuche in Sachsen noch besser!
Herzliche Grüße,
Euer Team der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen
Ihr könnt Euch anmelden! - Gemeinsamer Fachtag der LAndesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen
Wir freuen uns, den gemeinsamen Fachtag der Hebammenverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anzukündigen, der am 2.und 3.Dezember in Dresden stattfinden wird.
Das Programm des Fachtags umfasst eine Vielzahl von Vorträgen und Workshops zu Themen, die den Betreuungsbogen der Hebammen tangieren. Von Schwangerenvorsorge über Geburtsbegleitung bis hin zur Wochenbettbetreuung werden relevante Aspekte der Hebammentätigkeit behandelt. Experten aus verschiedenen Bereichen werden ihr Wissen teilen und praxisnahe Einblicke bieten.
Wir laden alle Hebammen herzlich ein, an diesem inspirierenden Tag teilzunehmen, um ihr Fachwissen zu aktualisieren, sich mit Kolleginnen auszutauschen und gemeinsam die Qualität der Hebammenarbeit zu fördern. Seien Sie dabei beim gemeinsamen Fachtag der Hebammenverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Dresden!
Anmeldungen sind ab sofort über https://www.hebammenlandesverband-thueringen.de/fortbildung/ möglich.
Downloads
Download FlyerJour fixe angestellte Hebammen
Aktuelle Fortbildungen des DHV
https://hebammenverband.de/hebamme-werden-und-sein/wie-bilde-ich-mich-fort
Wichtige Infos der Kinderärzte
Zungenbändchen : Das Kappen von Zungenbändchen ist Kassenleistung und muss nicht privat gezahlt werden. Für Zahnärzte gibt es keine Ziffer in der Gebührenordnung, sondern nur für die Zahn-Mund-Kiefer Chirurgen und für die Kinderchirurgen.
Aus diesem Grund kann ein Zahnarzt/Zahnärztin das nur privat abrechnen.
Gerne erst einmal zur betreuenden Kinderarztpraxis schicken und dort anschauen lassen, bevor sie zu einem Spezialisten / einer Spezialistin geschickt werden und teuer bezahlen müssen.
Es wäre einfach gut darauf hinzuweisen, dass andere Fachgruppen (u.a. auch Kinderärzt*innen) diese Prozedur mit der Krankenkasse abrechnen können. Bevor man eine Privatrechnung bekommt.
In Leipzig arbeitet das Netzwerk Zungenband interdisziplinär zusammen. Kinderärztinnen, Logopäd*innen, Kieferorthopäd*innen, Kinderzahnärt*innen, Osteopath*innen und Hebammen treffen sich regelmäßig zum Austausch oder für gemeinsame Fortbildungen.
Osteopathie: Eine Osteopathie Empfehlung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden. Sie möchten und müssen das Kind bitte sehen, bevor die Eltern zur Osteopathie hingehen, dann ist eine Bescheinigung möglich. Man könnte sich mit dem Paar dann auch über Physiotherapie austauschen uns aufklären.
Austausch für Leipzig: Kinderärzt*innen freuen sich sehr über einen Austausch mit den Hebammen aus der Region! Sie regen an, dass wir einen Stempeleintrag (gerne mit Telefonnummer und E-Mail) in das U-Heft hinterlegen. Dann können sie uns gegebenenfalls kontaktieren. Die Frauen wissen oft nur den Vornamen der Hebamme. Auf der Seite für Notizen zur Vorbereitung auf die nächste U bitte die laufenden Gewichtsergebnisse der Wochenbettbetreuungen eintragen. Das U-Heft kann als Schnittstelle zur interdisziplinären Kommunikation genutzt werden.
1xJahr findet eine gemeinsame Fortbildung für Hebammen und Kinderärzt*innen statt.
Nähere Informationen über 1.vors.kv.leipzig@gmail.com.
Pressemitteilung | Methodenbewertung Betreuung in der Schwangerschaft: G-BA stellt Eigenständigkeit der Hebammenhilfe in seiner Richtlinie durch redaktionelle Streichung klar
Mit der Streichung wird dem Missverständnis entgegengewirkt, dass diese Leistungen nur nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein können. Den grundsätzlichen Anspruch von Schwangeren auf Hebammenhilfe definiert bereits das Sozialgesetzbuch (§ 24d SGB V). Der konkrete Betreuungsumfang durch Hebammen wird durch die Vertragspartner im Hebammenhilfe-Vertrag sowie durch die Berufsordnungen der Länder für Hebammen geregelt.........
........... Mit der Streichung bilden wir aber zudem die Tatsache ab, dass Schwangere und Wöchnerinnen die freie Wahl haben, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich auch zukünftig nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung.“
Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Die ganze Pressemitteilung finder Ihr hier. Nähere Infos zum GBA auch
Für Eilige:
Was ist der GBA? Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren, hat der Gesetzgeber den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.
Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.