Die kleinste Einheit bilden dabei die Kreisverbände. Sie werden durch ihre Mitglieder gebildet und durch Delegierte bei den Delegiertentagungen des Sächsischen Hebammenverbandes vertreten.
Dem Sächsischen Hebammenverband gehören insgesamt 9 Kreisverbände an, in denen Sie jederzeit Mitglied werden können. Wichtige Ansprechpartnerinnen vor Ort sind dabei unsere Kreissprecherinnen.
Auszug aus der Satzung des SHV
§ 7.1 Kreisverbände
Kreisverbände sind organisatorische Untergliederungen des Landesverbandes und haben keine eigene Rechtsfähigkeit. Sie sind an Weisungen des Landesverbandes gebunden. Für die Kreise gelten die Satzungsbestimmungen des Landesverbandes sinngemäß.
- Der Kreisverband trifft sich mindestens einmal im Jahr.
- Der Kreisverband wählt bis zu zwei Kreissprecherinnen.
- Die Kreissprecherinnen vertreten den Kreisverband auch bei der Landesdelegiertentagung und geben die dort gefassten Beschlüsse in den Kreisverband weiter.