Folgende Mitgliedsformen sind möglich:
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft gilt für Hebammen mit aktiver Berufsausübung in originärer Hebammentätigkeit, in Lehre und Forschung und in bezahlter Verbandsarbeit.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft für Rentner*innen, nicht Erwerbstätige, Erwerbslose, Erwerbunfähige, Hebammen in Mutterschutz/Erziehungszeit, Hebammen in Auslandstätigkeit (ohne Versicherungsschutz), Hebammen in fachfremden Berufen und juristische Personen wie HgE/hebammengeleitete Praxen.
Mitgliedschaft für Werdende Hebammen
Werdende Hebammen sind ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag und gehen mit Aufnahme der Berufstätigkeit automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.