Neuigkeiten

08.03.2025 | WICHTIG
 

"Forum Hebammenarbeit" Leipzig: Wir unterstützen die Kampagne Frauen zahlen den Preis

Der DHV, vertreten durch Andrea Hagen-Herpay, ist wie immer mit einem Stand vor Ort. Der SHV unterstützt, um einerseits für die Mitglieder präsent zu sein, und andererseits die Kampagne #frauenzahlendenpreis zu supporten.
60 Menschen unterschrieben die Petition am ersten Tag und wollen nun selbst Unterschriften in den Praxen, in der Klinik und bei den Familien einsammeln. Leider hatten noch nicht alle Hebammen Kenntnis von der Kampagne. Deshalb müssen wir dranbleiben, damit wir mehr Menschen erreichen!!! Vielen Dank allen, die die Petition zeichnen und sie bewerben.

Material zum Teilen findet ihr hier: https://hebammenverband.de/aktionstage/frauenzahlendenpreis#material

Mehr Bilder findet ihr bei uns auf Instagramm: shv_hebammen. Folgt uns um mehr zu erfahren. 


25.02.2025 | WICHTIG
 

Delegiertentagung des SHV am 05.04.2025

Einladung zur Delegiertentagung

Wir freuen uns, alle Delegierten zur bevorstehenden Delegiertentagung einzuladen! Diese wichtige Veranstaltung bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Fortbildung, zum Austausch und zur Mitgestaltung unserer Verbandsarbeit.

Wichtige Information!

Antragsschluss: Bitte beachtet, dass der Antragsschluss für die Einreichung von Anträgen am **08.03.2025** ist.

Auszüge aus der Tagesordnung:

- **Vorstellung **
- **Präsentation der eingereichten Anträge**
- **Erläuterung des Haushaltsplans**
- **Austausch zwischen den Kreisverbänden**

-**Kampagne "Frauen zahlen den Preis**
- **Abstimmung über Haushalt und Anträge**
- **Neuigkeiten zu Studienangeboten für altrechtlich ausgebildete Hebammen**
- **Berichte des Vorstandes**

Nutzt diese Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung und Weiterbildung. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und einen produktiven Tag voller wichtiger Entscheidungen und kollegialem Austausch.


25.02.2025 | WICHTIG
 

Einladung zum 7. Fachtag der pflegerischen Bereichsleitungen geburtshilflicher Abteilungen in Sachsen

Liebe leitende Hebamme und Stellvertretung des Kreißsaals und der Wochenstation*,

wir laden Dich herzlich zum 7. Fachtag der pflegerischen Bereichsleitungen geburtshilflicher Abteilungen in Sachsen ein.

Wann: Mittwoch, 21. Mai 2025, 9:30 bis 16:00 Uhr Wo: Feuerwehr Radebeul, Wilhelm-Eichler-Str. 36, 01445 RadebeulKosten: 50 € pro Person

Themenschwerpunkte:

Für diesen Fachtag haben wir uns an den Themenwünschen der Teilnehmerinnen des Vorjahres orientiert, darunter PAL (Praxisanleitung) und die Betreuung von Studentinnen.

Deine Wünsche sind uns wichtig!

Hast Du weitere Themenwünsche? Teile sie uns gerne mit! Wir sind offen für Deine Ideen und Anregungen.

Freu Dich auf spannende Referentinnen:

Wir konnten bereits hochkarätige Referentinnen gewinnen, darunter:

Andrea Köbke, Beirätin für den angestellten Bereich (DHV e.V.)

Veronika Raabe, Hebamme und Praxiskoordinatorin Unversität Leipzig

Prof. Dr. Henrike Todorow, Studiengangsleitung Universität Leipzig

Zwei Vertreterinnen der JuWeHen

Aktualisierung Deiner Kontaktdaten:

Gab es personelle Veränderungen in Deinem Team? Wenn Du nicht mehr in Deiner Funktion tätig bist, informiere uns bitte und leite diese Einladung an die zuständige Kollegin weiter.

Bitte sende uns auch die aktuellen Kontaktdaten, damit wir den direkten Kontakt sicherstellen können.

Anmeldung:

Wir bitten um Deine Anmeldung bis zum 29. April 2025 an: [entfernte E-Mail-Adresse]

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!


08.02.2025 | WICHTIG
 

Kampagne des DHV "Die Frauen zahlen den Preis"

Um die Situation gebärender Frauen zu verbessern, startet am 7. Februar 2025 unsere neue Kampagne „Frauen zahlen den Preis“ vor dem Deutschen Bundestag in Berlin. Von da spannt sich der Bogen bis über die gesamte Zeit der Koalitionsverhandlungen. Enden wird die Kampagne nach dem Welt-Hebammentag am 7. Mai 2025. Mit der Kampagne „Frauen zahlen den Preis” fordern wir für alle schwangeren Frauen eine 1:1-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen sowie ein flächendeckendes wohnortnahes Versorgungsnetz in Schwangerschaft und Wochenbett. 

 

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), als stärkste Interessenvertretung des Berufsstandes mit rund 22.000 Mitgliedern und relevante Stimme für die Belange von Schwangeren und Müttern, fordert von der kommenden Bundesregierung:

1

Eine Betreuungsgarantie unter der Geburt für alle Frauen! Denn die 1:1-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen ist ein MUSS und kein Luxus.

2

Eine Versorgungsgarantie für Familien: Ein wohnortnahes Versorgungsnetz 24/7 mit Kreißsälen und freiberuflicher Hebammenhilfe von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.

3

Eine Qualitätsgarantie der Geburtshilfe: Passende Finanzierung und Qualitätskriterien, die das Geburtserleben und die Folgen von Eingriffen für Mutter und Kind berücksichtigen.

Unterstützt uns, indem ihr die Petition unterzeichnet und in all Eueren Netzwerken teilt: 

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-1-1-betreuungsgarantie-durch-hebammen-fuer-jede-frau-unter-der-geburt?weitere Informationen unter:https://hebammenverband.de/aktionstage/frauenzahlendenpreis

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22.01.2025 | WICHTIG
 

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen

Wichtige Gesetzesänderung für Hebammen – SächsGDG

Das Ministerium hat informiert, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen (SächsGDG) angepasst wurde. Für uns Hebammen und Entbindungspfleger bedeutet das eine Erweiterung der Anzeigepflicht.

Ab sofort müssen wir nicht nur den Beginn und das Ende unserer Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden, sondern auch Angaben zu unserem Arbeitsumfang und den angebotenen Leistungen machen. Bisher mussten Hebammen nur den Beginn und das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden. 

Neu ist:

Detailliertere Angaben: Neben den bisherigen Angaben müssen nun auch Informationen über:

Art der Tätigkeit: Welche Leistungen werden angeboten? (z.B. Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung)

Umfang der Tätigkeit: Wie viele Stunden pro Woche wird gearbeitet?

Arbeitsort: Wo wird die Tätigkeit ausgeübt? werden gemacht.

Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen in der beruflichen Tätigkeit, wie eine Änderung des Arbeitsumfangs oder des Leistungsspektrums, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Auch für angestellte Hebammen: Die neuen Regelungen gelten auch für Hebammen, die angestellt sind, wenn ihr Arbeitgeber ebenfalls einer der in § 14 genannten Berufsgruppen angehört (z.B. Arzt, andere Hebamme).

Wichtig:

Fristgerechte Anmeldung: Die neuen Regelungen müssen bei der nächsten Anmeldung oderÄnderung der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Detaillierte Informationen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machst.

Bei Fragen: Wende dich bei Fragen an das zuständige Gesundheitsamt.

In welcher Form diese Angaben gemacht werden müssen (formlos oder Formularvordruck) wird derzeit durch uns geklärt. Wir informieren Euch, sobald wir eine Antwort darauf haben.

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15.01.2025 | WICHTIG
 

Stammtisch des KV Chemnitz

15.01.2025
Stammtisch Kreisverband Chemnitz


Die Kreissprecherinnen, Bianca Drechsel und Rosmarie Krasselt haben ihre Mitglieder zu einem gemütlichen Austausch in das Restaurant „ankh“ eingeladen. 
Eva- Maria Naumann, Michaela Leusche, Astrid Kräher und Anett Schmid folgten der Einladung. Alexandra Kluge, 2. Landesvorsitzende des SHV war als Gast zugegen und konnte von aktuellen Themen im Land berichten und die Fragen der Mitglieder beantworten.


Welche Themen gab es?


Rundschreiben an alle Hebammen im Landkreis Mittelsachsen
Die beiden Kreissprecherinnen evaluierten das Rundschreiben des Kommunalen Amtsleiters des Landratsamtes Mittelsachsen. Alle Hebammen des Landkreises wurden an den §3, Punkt 8 im Sächs.HebG erinnert und ermahnt, dass sie eine Informationspflicht haben, eine konkrete Impfempfehlung jedoch nicht dazu gehört. Der Tenor des Schreibens war sehr persönlich gehalten, so dass dies zu Verunsicherungen und Verärgerungen unter den Hebammen führte. Die Kreissprecherinnen werden dem  Landratsamt gegenüber eine Stellungnahme abgeben, da sie weder im Vorfeld einbezogen, noch in Kenntnis gesetzt wurden. Ein sachlicher Austausch soll damit angeregt werden.


Chemnitz Kulturhauptstadt 
Anett Schmid, Hebamme und Sozialpädagogin berichtete , dass das Geburtshaus „erlebnisgeburt“ die Genehmigung, zur Förderung eines eigenen Programmes anlässlich der Feierlichkeiten in Chemnitz als Kulturhauptstadt, erhalten hat. Sie bietet mehrere Fortbildungen im Geburtshaus an, die auf deren Homepage eingesehen werden können. erlebnisgeburt.de/kurs-details/fortbildungen-fuer-hebammen.html


Urkundenübergabe
Das UNESCO-Komitee würdigte 2023 die herausragende Rolle, die Hebammen weltweit für den Erhalt des Lebens und den Fortbestand der Menschheit einnehmen, mit der Aufnahme zum immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Diese Würdigung gab der Sächsische Hebammenverband, in Vertretung der 2. Landesvorsitzenden, gern an die Hebammen im KV Chemnitz weiter, und überreichte die Urkunden zum Stammtisch. Alle Hebammen sollten sie stolz an ihrem Arbeitsplatz aushängen. (Die Druckvorlage ist für alle im internen Bereich zu finden.)


Weitere Themen waren die Änderungen im Hebammengesetz zur Meldung des Tätigkeitsspektrums. Hier konnte darauf hingewiesen werden, dass wir mit den zuständigen Referaten im Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt uns noch in Klärung befinden. Das Projekt „Hebamme vor Ort“ war ebenfalls ein Punkt, der interessierte und der Start der neuen Kampagne zu der der DHV in seinen Mitgliederveranstaltungen nähere Informationen liefert.


Nächste Stammtischtermine
12.3. (wieder im Restaurant „ankh“) / 14.5./ 10.9./ 12.11. jeweils 19:00  

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12.12.2024 | WICHTIG
 

Bachelorerwerb für altrechtlich ausgebildete Hebammen

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Übersicht der Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für altrechtlich ausgebildete Hebammen

11.12.2024 | WICHTIG
 

Änderung im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst SächsGDG

Wichtige Gesetzesänderung für Hebammen – SächsGDG

Das Ministerium hat informiert, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen (SächsGDG) angepasst wurde. Für uns Hebammen und Entbindungspfleger bedeutet das eine Erweiterung der Anzeigepflicht.

Ab sofort müssen wir nicht nur den Beginn und das Ende unserer Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden, sondern auch Angaben zu unserem Arbeitsumfang und den angebotenen Leistungen machen. Bisher mussten Hebammen nur den Beginn und das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden. 

Neu ist:

Detailliertere Angaben: Neben den bisherigen Angaben müssen nun auch Informationen über:

Art der Tätigkeit: Welche Leistungen werden angeboten? (z.B. Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung)

Umfang der Tätigkeit: Wie viele Stunden pro Woche wird gearbeitet?

Arbeitsort: Wo wird die Tätigkeit ausgeübt? werden gemacht.

Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen in der beruflichen Tätigkeit, wie eine Änderung des Arbeitsumfangs oder des Leistungsspektrums, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Auch für angestellte Hebammen: Die neuen Regelungen gelten auch für Hebammen, die angestellt sind, wenn ihr Arbeitgeber ebenfalls einer der in § 14 genannten Berufsgruppen angehört (z.B. Arzt, andere Hebamme).

Wichtig:

Fristgerechte Anmeldung: Die neuen Regelungen müssen bei der nächsten Anmeldung oderÄnderung der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Detaillierte Informationen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machst.

Bei Fragen: Wende dich bei Fragen an das zuständige Gesundheitsamt.

In welcher Form diese Angaben gemacht werden müssen (formlos oder Formularvordruck) wird derzeit durch uns geklärt. Wir informieren Euch, sobald wir eine Antwort darauf haben.

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06.12.2024 | WICHTIG
 

Mitgliederversammlung Kreisverband Leipzig

Kreisverband Leipzig berichtet:

Am 29.11.24 trafen sich 16 Mitglieder des KV Leipzig in der „Dankbar“ zur jährlichen Mitgliederversammlung. Wir sind insgesamt 265 Mitglieder ,mit 212 ordentlichen Mitgliedern und 53 außerordentlichen Mitgliedern. Somit können wir 12 Delegierte zur Landesdelegiertentagung entsenden, die die Interessen der KollegInnen vertreten.

 

Kreissprecherin Vivien Lohse und Alexandra Kluge 2. LV berichteten:

1.)   Aktuelles von der BDT

Der DHV ist in die Schiedsstelle gegangen und wird gemeinsam mit den BfHD und dem NWGH einen bestmöglichen Abschluss des Rahmenvertrages aushandeln.

Der HKS+ (zertifizierter Hebammenkreißsaal) fundiert auf den Qualitätskriterien des DHV und wurde bereits von 2 Versicherern anerkannt und zertifiziert. In Halle/ Saale und in Frankfurt. Weitere Standorte folgen.

2.)   Rückblick aus dem Kreisverband

Reanimationsfortbildung im März angeboten, gemeinsame FB mit den KinderärztInnen war mit ca. 20 Hebammen/ JuWeHe und 15 ÄrztInnen erfolgreich, Landesdelegiertentagungen in Schkeuditz und Dresden, HeKoSa vorgestellt mit der Möglichkeit der Registrierung, um das eigene Tätigkeitsspektrum abzubilden, Kampagne „OhneUnsKeinDu“ und „GEBÜHRenderResepekt“ aktiv unterstützt

3.)   Was können wir feiern?

Der Bund hat beschlossen, dass 20 Mio für die Implementierung von HKS zur Verfügung gestellt werden.

Das Hebammenwesen ist Immaterielles Kulturerbe seit 2026 in Deutschland und seit 2023 weltweit!!! Erst Urkunden wurden ausgegeben. Der DHV wird auf der Homepage eine Datei zur Verfügung stellen, damit sie in allen Praxen, Kliniken und GH ausgehängt werden können.

4.)   Ausblick 2025

Kampagne zur Bundestagswahl startet 2025, Aktionen, die geplant werden/ unterstützt werden sollen, bitte an die Kreissprecherinnen melden

5.)   Sonstiges

Es gab ein hervorragendes vegetarisches 4 Gänge Menü zum Abschluss. Alle Mitglieder konnten sich seit längerem wieder persönlich austauschen und die gemeinsame Zeit genießen. Klasse!!!

Die nächste Landesdelegiertentagung findet am 5.4.25 in Görlitz mit Stadtführung statt. Meldet euch als Delegierte an. Die Teilnahme wird finanziell unterstützt. Fahrgemeinschaften sorgen für eine kurzweilige Anreise. ????

 


05.12.2024 | WICHTIG
 

Fachtag "Gemeinsam im Austausch"

Fachtag der Hebammenlandesverbände: Ein voller Erfolg!

Am 02. und 03. Dezember fand in Dresden der gemeinsame Fachtag der Hebammenlandesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen statt. Unter dem Motto „Gemeinsam im Austausch“ trafen sich über 150 Hebammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der Geburtshilfe auszutauschen.

 

Die Veranstaltung wurde eröffnet durch inspirierende Grußworte unserer Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer und Vertretern der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfflege(BGW). 

 

Ein vielfältiges Programm mit Vorträgen und Workshops bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen und neue Impulse zu gewinnen. Im Fokus standen dabei aktuelle Themen wie die S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“, die Bedeutung der Plazenta, Stillprobleme in den ersten Tagen sowie die psychosoziale Begleitung von werdenden Eltern.

 

Die zahlreichen Workshops zu Themen wie Hebammen an Schulen, Beckenboden, Mundgesundheit und Reanimation stießen auf großes Interesse. Die interaktive Gestaltung ermöglichte einen intensiven Austausch und die Vernetzung der Teilnehmerinnen.

 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referierenden, den ausstellenden Firmen, allen Kolleginnen , die zum Gelingen des Fachtages beigetragen haben, sowie bei der BGW für die großartige Unterstützung.


07.09.2024 | WICHTIG
 

Ohne Uns Kein DU

Da die Hebammen auf die Solidarität der Familien angewiesen sind, die sie tagtäglich begleiten, bitten sie die Öffentlichkeit um Unterstützung: Jede Teilnahme stärkt die Position der Hebammen in diesen Verhandlungen und hilft, ihre Forderungen nach einer fairen Bezahlung durchzusetzen.

Zeit für eine faire Bezahlung
Seit Januar 2018 wurden die Gebühren für die Leistungen der freiberuflichen Hebammen von den Krankenkassen nicht mehr erhöht. Während in anderen Branchen Corona-Bonus, Inflationsausgleich und Sonderzahlungen gezahlt wurden, gingen die freiberuflichen Hebammen leer aus. „Uns geht die finanzielle Puste aus“, so Jutta Eichenauer, 1. Vorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. „Jetzt stehen wir vor der entscheidenden Verhandlungsphase mit dem GKV SV. Doch dafür brauchen wir die Unterstützung der Öffentlichkeit! Gemeinsam können wir den nötigen Druck aufbauen, um endlich eine faire Bezahlung zu erreichen“, so die Berufsverbands-Vertreterin.

https://www.ohne-uns-kein-du.de/


01.08.2024 | WICHTIG
 

Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!

Entdeckt eure neue digitale Heimat und präsentiert euch der Welt!

 

Wir haben aufregende Neuigkeiten für euch: Die Hebammensuche hat ein neues Zuhause gefunden - auf der Website der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen (HeKoSa). Und das Beste daran? Die Registrierung ist für alle Hebammen in Sachsen komplett kostenlos!

 

Warum solltet ihr euch registrieren?

 

- Präsentiert euer einzigartiges Angebot: Eure persönliche digitale Visitenkarte macht es werdenden Eltern leicht, genau die richtige Hebamme zu finden.

- Vernetzt euch: Tauscht euch in Google Groups mit Kolleginnen aus oder bleibt mit anderen Praxisanleiterinnen in Kontakt.

- Bleibt informiert: Zugang zu exklusiven Fortbildungsangeboten und nützlichen Ressourcen im internen Bereich.

- Gestaltet mit: Helft uns, ein aktuelles Bild der Hebammenarbeit in Sachsen zu zeichnen - eure Daten sind Gold wert!

 

Ob freiberuflich, angestellt oder beides, ob Vollzeit oder Teilzeit - jede Hebamme in Sachsen ist herzlich willkommen!

 

Seid dabei und lasst uns gemeinsam die Hebammenversorgung in Sachsen stärken. Eure Registrierung ist nur einen Klick entfernt:

 

www.hebammen-sachsen.de

 

Oder scannt einfach den QR-Code in der Anlage.

 

Wir können es kaum erwarten, euch alle auf der neuen Plattform zu begrüßen. Gemeinsam machen wir die Hebammensuche in Sachsen noch besser!

 

Herzliche Grüße,

Euer Team der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen


27.12.2023 | WICHTIG
 

Jour fixe angestellte Hebammen

Aktuelle Fortbildungen des DHV

https://hebammenverband.de/hebamme-werden-und-sein/wie-bilde-ich-mich-fort


17.11.2023 | WICHTIG
 

Wichtige Infos der Kinderärzte

Zungenbändchen : Das Kappen von Zungenbändchen ist Kassenleistung und muss nicht privat gezahlt werden.  Für Zahnärzte gibt es keine Ziffer in der Gebührenordnung, sondern nur für die Zahn-Mund-Kiefer Chirurgen und für die Kinderchirurgen.

Aus diesem Grund kann ein Zahnarzt/Zahnärztin das nur privat abrechnen.
Gerne erst einmal zur betreuenden Kinderarztpraxis schicken und dort anschauen lassen, bevor sie zu einem Spezialisten / einer Spezialistin geschickt werden und teuer bezahlen müssen.

Es wäre einfach gut darauf hinzuweisen, dass andere Fachgruppen (u.a. auch Kinderärzt*innen) diese Prozedur mit der Krankenkasse abrechnen können. Bevor man eine Privatrechnung bekommt.

 

In Leipzig arbeitet das Netzwerk Zungenband interdisziplinär zusammen. Kinderärztinnen, Logopäd*innen, Kieferorthopäd*innen, Kinderzahnärt*innen, Osteopath*innen und Hebammen treffen sich regelmäßig zum Austausch oder für gemeinsame Fortbildungen.

Osteopathie: Eine Osteopathie Empfehlung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.  Sie möchten und müssen das Kind bitte sehen, bevor die Eltern zur Osteopathie hingehen, dann ist eine Bescheinigung möglich. Man könnte sich mit dem Paar dann auch über Physiotherapie austauschen uns aufklären.

Austausch für Leipzig: Kinderärzt*innen freuen sich sehr über einen Austausch mit den Hebammen aus der Region!  Sie regen an, dass wir einen Stempeleintrag (gerne mit Telefonnummer und E-Mail) in das U-Heft hinterlegen. Dann können sie uns gegebenenfalls kontaktieren.  Die Frauen wissen oft nur den Vornamen der Hebamme. Auf der Seite für Notizen zur Vorbereitung auf die nächste U bitte die laufenden Gewichtsergebnisse der Wochenbettbetreuungen eintragen. Das U-Heft kann als Schnittstelle zur interdisziplinären Kommunikation genutzt werden.

1xJahr findet eine gemeinsame Fortbildung für Hebammen und Kinderärzt*innen statt.

Nähere Informationen über 1.vors.kv.leipzig@gmail.com.


16.02.2023 | WICHTIG
 

Pressemitteilung | Methodenbewertung Betreuung in der Schwangerschaft: G-BA stellt Eigenständigkeit der Hebammenhilfe in seiner Richtlinie durch redaktionelle Streichung klar

Mit der Streichung wird dem Missverständnis entgegengewirkt, dass diese Leistungen nur nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein können. Den grundsätzlichen Anspruch von Schwangeren auf Hebammenhilfe definiert bereits das Sozialgesetzbuch (§ 24d SGB V). Der konkrete Betreuungsumfang durch Hebammen wird durch die Vertragspartner im Hebammenhilfe-Vertrag sowie durch die Berufsordnungen der Länder für Hebammen geregelt.........

...........   Mit der Streichung bilden wir aber zudem die Tatsache ab, dass Schwangere und Wöchnerinnen die freie Wahl haben, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich auch zukünftig nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung.“

Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Die ganze Pressemitteilung finder Ihr hier. Nähere Infos zum GBA auch

Für Eilige:

Was ist der GBA?  Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren, hat der Gesetzgeber den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.