Fortbildung

Fortbildungskalender des SHV

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Sollte der Buchungsvorgang durch Sie nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, schreiben Sie bitte eine Mail an
fortbildung@saechsischer-hebammenverband.de

Veranstaltungen „Hebammen in Sachsen“

Die nächsten  Veranstaltungen sind in Planung.

Fortbildungen in Kooperation mit anderen Trägern

Seminarreihe 2023 „Evidenzbasierte Beratung in der Stillzeit“ (Termine siehe Flyer)

Liebe KollegInnen,

die Stillseminarreihe „Evidenzbasierte Beratung in der Stillzeit“, welche bereits letztes Jahr erfolgreich vom Klinikum St. Georg (Leipzig) in Kooperation mit dem Sächsischen Hebammenverband durchgeführt wurde, geht in die nächste Runde.

Die Fortbildung ist als Präsenzveranstaltung mit einem hervorragenden Hygienekonzept geplant. Eine Hybridveranstaltung ist leider technisch und personell nicht umsetzbar, da Frau Redeker sehr praxisnah bestimmte Handgriffe und Vorgehensweisen demonstriert und dafür eine Kamerafrau erforderlich wäre. Für Mitglieder des SHV gilt die reduzierte Teilnahmegebühr.

Rückfragen können bei unserer Stillbeauftragten Lysann Redeker unter der Telefonnummer 0341 31921196 gestellt werden.

Herzliche Grüße
Juliane Schwandt

Flyer hier herunterladen

Online-Fortbildung

Fortbildungen müssen nicht nur als Präsenzveranstaltung stattfinden, es gibt auch die Möglichkeit von zu Hause aus Fortbildungspunkte zu sammeln:

1. Online-Plattform GYN TO GO
Das Besondere an GYN TO GO: der ursprüngliche Gedanke von GYN TO GO ist es, allen Assistenten in der Weiterbildung zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe im deutschsprachigen Raum wieder die Möglichkeit zu geben an Fortbildungen teilzunehmen. Unabhängig von finanziellen Hürden oder personellen Engpässen in der Klinik. Auch Hebammen dürfen kostenlos daran teilnehmen.
Einfach registrieren, einloggen und los geht’s . . . www.gyntogo.de

2. E-Learning Plattform des Deutschen Hebammenverbandes
Hier stehen verschiedene Wissenstests rund um die Uhr zur Verfügung, sodass zu jedem frei gewählten Zeitpunkt Fortbildungen möglich sind. www.hebammenverband.de/fortbildung/e-learning/

Empfehlungen & Kriterien

Sächsisches Hebammengesetz vom 13.12.2012 (SächsHebG)

§8 Qualitätssicherung, Fortbildung

(2) Hebammen sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Sie haben in dem Umfang von Fortbildungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, wie dies zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und effizienten beruflichen Leistung erforderlich ist. Dazu sind neben dem fachlichen Sachverstand kommunikative, soziale und methodische Fähigkeiten sowie ethische Kompetenzen zu vervollkommnen.

Der zeitliche Umfang entspricht mindestens 3 Fortbildungstagen – zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett – mit mindestens 60 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Jahren. (exklusive medizinischer Fachliteratur) Im obengenannten Hebammengesetz bezieht sich die Fortbildungspflicht auf die sogenannten originären Hebammentätigkeiten. Zu ergänzen sind in dieser Empfehlung begleitende Kenntnisse und Kompetenzen, die im Folgenden aufgeschlüsselt werden.

Berufsaufgaben bezogene Fortbildungsinhalte:

Für den Bereich der Schwangerenvorsorge bedeutet dies, dass neben den medizinisch spezialisierten Anforderungen insbesondere die Primärversorgung von Schwangeren mit der damit verbundenen Risikoeinschätzung zu stärken ist. Damit Hebammen diesen weitreichenden Aufgaben gerecht werden können, benötigen sie neben Berufsaufgaben bezogenem Fachwissen (z.B. Entwicklungen zum Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, Wachstumskontrollen in der Schwangerschaft) insbesondere sozialkommunikative Kompetenzen zur Beratung von Müttern aus sozialen Randgruppen hinsichtlich Ernährung, Rauchen und Alkohol. Zudem benötigen Hebammen ein großes Reflexionsvermögen, um ihr Handeln entsprechend aktueller Richtlinien auszurichten. In der individuellen Beratungssituation ist es gegebenenfalls erforderlich die eigene Position gegenüber den Betreuungsrichtlinien zurückzustellen.

Für die Primärversorgung von Schwangeren ergeben sich folgende Fortbildungsthemen:

  • Risikobewertung entsprechend des Gestationsalters
  • Evidenzbasierte Informationen zum Gestationsdiabetes und dem damit verbundenen Ernährungs- und Bewegungsverhalten
  • Evidenzbasierte Ernährungsberatung der Schwangeren, insbesondere zur Prophylaxe von Adipositas, Hypertonie und Makrosomie
  • Psychohygiene bei Risikoklientel (IVF-Schwangerschaft, späte Erstgebärende, Teenagermütter, gefährdete Familienstrukturen)
  • Empirische und manuelle Kenntnisse zur Wachstumskontrolle des Kindes
  • Evidenzbasierte Beratung und Hilfe hinsichtlich Rauchen und Rauchentwöhnung
  • Evidenzbasierte Beratung und Hilfe hinsichtlich anderer Drogen und Süchte
  • Evidenzbasierte Beratung zu Fragen der Perinataldiagnostik
  • Maßnahmen zur Verringerung von Ängsten
  • Evidenzbasierte Maßnahmen zur Prävention von Frühgeburten
  • Aktuelle Kenntnisse zum Erkennen von antenatalen Depressionen
  • Erkennen und Umgang mit häuslicher Gewalt
  • Bindungsförderung
  • Begleitung und Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Änderung der Mutterschaftsrichtlinien

Im Bereich der klinischen Geburtshilfe übernehmen Hebammen zunehmend alleinige Verantwortung für den Kreißsaal. (Verschiedene hebammengeleitete Kreißsaalmodelle sind in der Erprobung.) Die Umstellung auf eine hebammengeleitet Geburtshilfe erfordert gezielte berufsaufgabenbezogene Kompetenzen (z.Bsp. Nähen einer Dammnaht, nicht-medikamentöse Schmerzlinderung) und darüber hinaus sozialkommunikative Kompetenzen (Interaktion und Kooperation mit anderen Berufsgruppen). Dies bedeutet eine gezielte Schulung in einer konsequent interventionsarmen Geburtshilfe. Hierfür ist eine Fortbildung zur Bedeutung des Schmerzes in der Geburtshilfe hilfreich. Zudem sollte die personale Kompetenz im Umgang mit kritischen und vital bedrohlichen Situationen gefördert werden. Hebammen, die von Umstrukturierungsprozessen in der Klinik betroffen sind (Zusammenlegung Kreißsaal und Wochenstation, rotierender Personaleinsatz) benötigen Fortbildungen nicht nur im Kontext wenig vertrauter Arbeitsfelder, sondern auch zu neuen Versorgungsmodellen. Unabhängig vom Geburtsort (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt) sind Kenntnisse für die Qualitätssicherung zur Vermeidung von Schadensfällen und Standards zur Dokumentation zu fördern (methodische Kompetenz). Auch die Anwendung von Computerprogrammen zur Dokumentation sollte Fortbildungsthema sein.

Für die Geburtshilfe relevante Themenkomplexe:

  • Evidenzbasierte Einschätzung des Geburtsfortschritts und des kindlichen Wohlbefindens
  • Bedeutung von Schmerz in der Geburtshilfe
  • Risikobewertung
  • Teamentwicklung
  • Kommunikation im Team
  • Qualitätssicherung in der Geburtshilfe
  • Dokumentationsverfahren in der Geburtshilfe
  • Notfallmanagement in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe
  • Versorgung eines Dammschnittes oder -risses
  • Nichtmedikamentöse Schmerzbehandlung
  • Integration von Vätern und anderen Familienangehörigen in der Geburtsarbeit

Der Wochenbettverlauf liegt hauptsächlich in der Verantwortung freiberuflich tätiger Hebammen. Um diese Aufgaben im Wochenbett und der Zeit danach qualifiziert erfüllen zu können, benötigen Hebammen spezifische Fachkenntnisse, die über das in der Ausbildung vermittelte Wissen hinausgehen. Die sozial-kommunikative Kompetenz ist im Hinblick auf die Beratung im Sinne einer präventiven Gesundheitsversorgung und im Hinblick auf die Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung zu entwickeln. In allen Schwerpunkten ist die Sensibilität für kulturelle Aspekte der Betreuung zu entwickeln.

Aufgrund der vielfältigen Betreuung und Beratung im Wochenbett ergeben sich folgende Einzelthemen:

  • Evidenzbasierte Stillberatung, – förderung und -anleitung
  • Aktuelle Kenntnisse über Auftreten und Verlauf von Wochenbettdepressionen
  • Evidenzbasierte Betreuung von Frauen mit Symptomen einerWochenbettdepression
  • Evidenzbasierte Prävention von Rückbildungs- und Wundheilungsstörungen
  • Evidenzbasierte Förderung der Eltern-Kind-Beziehung unter Einbeziehung von Bindungsforschung
  • Evidenzbasierte Prophylaxe von neurologischen Entwicklungsstörungen
  • Initiierung der interdisziplinären Betreuung von sozial benachteiligten Familien
  • Aktuelle Impfempfehlungen für Säuglinge
  • Aktueller Kenntnisstand und Durchführung von Screeningverfahren im Wochenbett
  • Evidenzbasierte Prophylaxe von postpartalen Infektionen
  • Prävention SIDS
  • Neue Erkenntnisse der Verhütungsberatung und Sexualhygiene

Einen Schwerpunkt des Fortbildungsgeschehens bildet das geburtshilfliche Notfallmanagement. Hebammen arbeiten vorrangig im Bereich der physiologischen Verläufe der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Dabei ist ständig mit dem Eintritt einer latenten oder akuten Notsituation zu rechnen, die erkannt und adäquat behandelt werden muss. Deshalb wird das Management von akuten Notfällen als Pflichtfortbildung postuliert. Zu unterscheiden sind, die das Kind betreffen und solchen, die die Mutter betreffen.

Eine Repetition kindlicher Notfälle beinhaltet folgende Notfälle:

  • Klinische und außerklinische ungeplante Frühgeburt
  • Erste Hilfe beim Atemnotsyndrom
  • Management intrapartaler fetaler Notfallsituationen
  • Kardiopulmonale Reanimation des Neugeborenen
  • Management postpartaler Erstversorgung kindlicher Geburtsverletzungen
  • Notfallmanagement im Umgang mit kindlichen Fehlbildungen
  • Management der nichterkannten Beckenendlage
  • Durchführung einer vakuum- oder Forcepsextraktion

Eine Repetition mütterlicher Notfälle beinhaltet folgende Themen:

  • Blutungen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Präeklampsie
  • Embolie
  • Früherkennung von Symptomen bei Infektionen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Erstversorgung von vital bedrohlichen mütterlichen Geburtsverletzungen
  • Manuelle Lösung der Plazenta

Schlüsselqualifikationen sind sowohl für Schwangerschaft wie auch für Geburt und Wochenbett erforderlich. Deshalb sollen Hebammen über Methodenkompetenz, sozialkommunikative Kompetenz und personale Kompetenz verfügen.

Beispiele zur Erweiterung der Methodenkompetenz:

  • Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und Denken
  • Leitung von Qualitätszirkeln
  • Anwendung von Computerprogrammen
  • Fachenglisch

Kritische Auswertung von Fachartikeln Die sozial-kommunikative Kompetenz sollte unter anderem gefördert werden durch:

  • Teamentwicklung
  • Konfliktmanagement
  • Fallmanagement, Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachberufen Beratungskompetenz (u.a. zur Familienplanung, Ernährung, Rauchen, Alkohol, Stillen, …)
  • Betreuung von Migrationsfamilien
  • Deeskalationstraining

Zum Ausbau der personalen Kompetenz sollte geübt werden:

  • Betreuung während Sterben, Tod, Trauer in der Perinatalphase
  • Emotionale Begleitung von Eltern während vital-bedrohlicher geburtshilflicher Situationen
  • Ethische Aspekte in der Geburtshilfe
  • Prävention des Burn-out-Syndroms
  • Stressbewältigung

Um unternehmerische Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen sollten Kenntnisse erworben werden zu:

  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Hebammenpraxisorganisation zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der Freiberuflichkeit
  • Abrechnungsmodalitäten nach der aktuellen Gebührenordnung
  • Haftungs- und Rechtsfragen
  • Berufspolitische Bildung
  • Zeitmanagement
  • Hygienemaßnahmen für die freiberufliche Hebammenpraxis
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Hebammenarbeit

Die Fortbildungsangebote und -inhalte können berufsübergreifend angelegt sein. Wenn Hebammen komplementärmedizinische Behandlungsmethoden anwenden, so sind hierfür Zertifikate zu erwerben. Auffrischungs- und Fortbildungskurse hierfür sind in 3 Jahren zu maximal 20 Stunden anrechnungsfähig und betreffen in erster Linie die Kerngebiete Akupunktur und Homöopathie.

KRITERIEN FÜR FORTBILDUNGEN IM SINNE DER FORTBILDUNGSPFLICHT

Fortbildungsinhalte

Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Fortbildungsinhalte beziehen sich neben den Kernaufgaben der Hebammen auch auf Themen der Gesundheitsbildung und Prävention, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, interdisziplinäre Zusammenarbeit, wissenschaftliches Arbeitet und Methoden der evidenzbasierten Medizin.

Fortbildungen dienen dem Erhalt und der Verbesserung der fachlichen Kompetenz, der methodischen Kompetenz, der sozial-kommunikativen und der personalen Kompetenz. Fortbildungen können von Firmen und anderen Einrichtungen gesponsert werden. Maßgeblich sind die bereits aufgezählten Kriterien für Fortbildungen zur Erfüllung der Anforderungen im Sinne der Fortbildungspflicht. Ferner unterliegen gesponserte Fortbildungen dem WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten.

Kriterien für Fortbildungsveranstaltungen:

  • Fortbildungsinhalte entsprechen den Zielen der Berufsordnung
  • Fortbildungsinhalte entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand
  • Die Inhalte sind für die berufliche Praxis anwendbar
  • Die Fortbildungen werden von qualifizierten Referenten durchgeführt
  • Die Fortbildungen sind konzeptionell strukturiert
  • Die Fortbildungen werden mit adäquaten Methoden durchgeführt

Folgende Informationen sollte ein Fortbildungsangebot beinhalten:

  • Themen der Fortbildung, Ziele, Inhalte
  • Evidenzbasierung, Aktualität
  • Name der/des ReferentIn, Qualifikation
  • Lehr-/Lernmethode
  • Literatur, Fortbildungsskript
  • Zielgruppe, max. Teilnehmerzahl
  • Veranstaltungsort, Datum, Zeit, Stundenzahl
  • Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift

Die inhaltliche Beschreibung eines Fortbildungsangebotes zeigt die berufsaufgabenbezogene Eignung auf. Damit wird ersichtlich, welche Kompetenzen die Hebammen vertiefen kann. Darüber hinaus werden die Fortbildungsziele bezüglich der Schlüsselkompetenzen und die Evidenzbasierung genannt.

Fortbildungsziele

Die Fortbildung der Hebammen und Entbindungspfleger dient der Aktualisierung und dem Neuerwerb von theoretischem Wissen und fachlicher sowie persönlicher Kompetenz. Fortbildung soll dazu beitragen, die Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung wissenschaftlicher Grundlagen und klinischer Vorgehensweisen in der Hebammenarbeit zu fördern. Besondere Bedeutung hat die kontinuierliche berufsbegleitende Reflexion der eigenen beruflichen Praxis. Fortbildung unterstütz die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit.

Fortbildungsarten

Entsprechend der eigenen Berufssituation und dem eigenen Lernverhalten wird den Hebammen und Entbindungspflegern empfohlen verschiedene Fortbildungsformen zu wählen

  • Vorträge, Seminare, Workshops
  • Tagungen und Kongresse
  • Mediengestütztes Selbststudium (Fachliteratur, Online-Medien)
  • Qualitätszirkel, Supervision
  • Studium, Weiterbildung
  • Eigene wissenschaftliche Tätigkeit
  • Fachweiterbildung

Für Hebammen in Sachsen besteht eine Meldepflicht. Darin gibt sie unter anderem Änderungen zur Anschrift ihrer beruflichen Tätigkeit und der Beschäftigungsart an sowie Eröffnungen und Schließungen einer Praxis. Aufsichtsbehörde für die Fortbildungserfüllung ist das jeweils zuständige Gesundheitsamt.