Praxisanleitung

Um die Qualität der praktischen Ausbildung sicherzustellen, muss jeder praktische Einsatz – egal ob im Klinikum oder im Externat – von einer/m pädagogisch qualifizierten Praxisanleiter*in begleitet werden.

Was ist eine Praxisanleitung?

Es handelt sich dabei stets um eine geplante, vorbereitete Anleitungssequenz, die den Theorie-Praxis-Transfer vereinfachen soll. Schrittweise werden die Studierenden an die Aufgaben einer Hebamme herangeführt. Man macht sich verschiedene Lehr-Methoden aus der Pädagogik zu Nutze und überprüft am Ende immer auch den Lernfortschritt. Zu jeder Anleitung gehört demnach die Vorbereitung, Durchführung, Übungsphase und ein Nachgespräch. Im Hebammenstudium wird vermehrt auf das Erlangen von verschiedenen Kompetenzen, die eine Hebamme ausmachen, hingearbeitet.

Vergütung von Externaten möglich?

Im HebG und der HebStPrV ist eine pauschale Vergütung von Externaten bei freiberuflichen Hebammen, die die 25% Praxisanleitungszeit verbindlich umsetzen können, berücksichtigt und sieht Folgendes vor:

6.600 € für 480 h pro Studierende

Damit sind alle Kosten abgegolten (Praxisanleitungszeit; Sachkosten; Kosten für Verwaltungs-; Koordinationsaufwand; vor- und nachbereitende Gespräche mit der studierenden Person und Dokumentation, Fortbildungskosten)

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