Leistungen der Hebammen
Hebammen sind Fachfrauen für die normal verlaufende Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit.
Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Leistungen werden von den Krankenkassen bzw. Sozialämtern laut Hebammengebührenverordnung erstattet. Privat Versicherte entnehmen ihrem Versicherungsvertrag welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Vor der Geburt
Beratung von Schwangeren
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangerenvorsorge
- nach den Mutterschaftsrichtlinien,
- möglich als Hausbesuch oder in einer Praxis,
- auch möglich im Wechsel zu Vorsorgeuntersuchungen bei einer/m GynäkologIn
Geburtsvorbereitungskurse
Angeboten werden Paarkurse und Frauenkurse, in denen Sie Informationen rund um die Geburt erhalten und Atem- und Entspannungsübungen erlernen.
Begleitung bei Fehlgeburt
Im unglücklichen Fall einer Fehlgeburt steht Ihnen Hebammenhilfe vorher, währenddessen und danach zu, unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
Geburt
Geburt in einer Klinik
- Stationär.
- Ambulante Geburt: erfolgt in der Klinik, die nach wenigen Stunden verlassen werden kann.
Beleggeburt
Eine freiberufliche Hebamme, bei der Sie sich vor der Geburt angemeldet haben, begleitet Sie zur Geburt in die Klinik.
Außerklinische Geburt
- nur nach frühzeitiger Anmeldung bei Ihrer Hebamme,
- Geburt in einer Hebammenpraxis,
- Geburt in einem Geburtshaus,
- Hausgeburt (Geburt mit einer Hebamme/einem Hebammenteam außerhalb einer Klinik)
Nach der Geburt
Stillberatung
Hilfe beim Stillen und Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit.
- Beratung rund um die Ernährung des Kindes
- Fragen zum Stillen, Stillprobleme wie Milchstau, Brustentzündung, zu wenig Milch, „Brustschimpfphase“; Beikosteinführung, Stillrhythmus, Unverträglichkeiten, . . .
- Hilfe beim Stillen und Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit, bzw. bis zum Ende des neunten Lebensmonats des Kindes wenn nicht (mehr) gestillt wird.
Wochenbettbetreuung
Die Hebamme besucht die Familie zu Hause, beurteilt den Verlauf des Wochenbettes, körperliche Prozesse und die Entwicklung des Kindes.
- in den ersten zehn Tagen bis 20 Kontakte (Telefonate und Besuche)
- danach bis zum Ende von 12 Wochen nach der Geburt weitere 16 Kontakte
- bei Bedarf auf Anordnung vom Frauen-/Kinderarzt verlängerbar
Rückbildungsgymnastik
Gymnastik für Beckenboden, Bauch und Rumpfmuskulatur, Haltung, Aufrichten, Dehnung, Kräftigung, Entspannung
- in der Gruppe
- als Kurs in der Hebammenpraxis oder in der Klinik
- ab 8 Wochen nach der Geburt (nach Kaiserschnitt 12 Wochen)