Gemeinsame Schwangerenvorsorge durch Gynäkologen und Hebammen
Wiederholt melden sich Kolleginnen bei uns oder Frauen bei ihren betreuenden Hebammen, die sich über Gynäkologen beschweren, weil diese eine gemeinsame Vorsorge ablehnen und die Frauen damit unter Druck setzen.
Oftmals werden auch keine Betreuungen im Wechsel akzeptiert und die Schwangeren werden genötigt die Praxis zu verlassen.
Für die Schwangeren ist dies ein unhaltbarer Zustand- ist es doch keine mangelnde Compliance sondern ihr Wahlrecht was hier mit Füßen getreten wird. Das Gesetz ist klar auf Seiten der gemeinsamen Vorsorge und damit der Frauen, die ärztlichen KollegInnen müssen sich fragen lassen ob monetäre Dinge über dem Patientenwohl stehen.
Prinzipiell müssen sich jedoch die Schwangeren dagegen verwehren bzw. die gemeinsame Vorsorge durch Hebamme und Arzt einfordern. Dazu anhängend zwei Dokumente zur Argumentationshilfe. Auch wenn wir mit offenem Ohr zur Verfügung stehen und selbstverständlich auch politisch hier am Ball bleiben- die Frauen sind mündig und müssen selbst für dieses Recht einstehen.
Argumentationshilfen herunterladen: