Rechtsänderung

Vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren (SMI) wurden wir über folgende Rechtsänderung informiert:

Gemeinsame Schwangerenvorsorge durch Gynäkologen und Hebammen

Wiederholt melden sich Kolleginnen bei uns oder Frauen bei ihren betreuenden Hebammen, die sich über Gynäkologen beschweren, weil diese eine gemeinsame Vorsorge ablehnen und die Frauen damit unter Druck setzen.